ÜBER UNS


Die Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen e.V. - DGFIA

 

setzt sich als Berufsverband aktiv für die gemeinsamen rechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Ingenieure und Architekten ein.

 

Der Verband ist unterteilt in 3 Sektionen.

Sektion I:  Freischaffend

Sektion II: Angestellt  /  Beamtet

Sektion III: Gewerblich tätig  /  nicht berufstätig  /  Student  /  Sonstige

 

Unseren Hauptschwerpunkt sehen wir in der Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit für das Ingenieur- und Architekturwesen.


Wir fordern:

 

Die Vereinheitlichung der deutschen Landesbauordnungen

Die deutschen Landesbauordnungen müssen endlich vereinheitlicht werden. Sechzehn deutsche Landesbauordnungen erschweren für den Architekten und für Ingenieure das grenzüberschreitende Planen von Bundesland zu Bundesland. Somit werden Baukosten und Bauschäden vermieden und die Verbraucherfreundlichkeit nimmt zu.

 

Eine Verbesserung und Fortschreibung der HOAI -

(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Die Bezahlung der Architekten ist nicht leistungsgerecht. Die HOAI muss der tatsächlichen Honorarsituation angepasst werden.

 

Eine Änderung der Vergabe von Planungsleistungen durch die VOF -

(Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)

Die VOF muß angepasst und geändert werden. Vor allem kleine Büros werden benachteiligt.

 

Eine Änderung des geltenden Rechts für Architekten

Architekten haften für Mängel ohne Schaden und für insolvente und schlampige Handwerker.

 

Erhalt von wertvoller Bausubstanz

Nicht jedes bestehende Gebäude muss abgebrochen werden, um den Klimawandel zu stoppen. Wärmedämmung und Energieeinsparung müssen wirtschaftlich sinnvoll sein.

 

Unterbindung von Scheinprivatisierungen

Die Scheinprivatisierung von vormals öffentlichen Planungsbüros und planerische Nebentätigkeiten von öffentlich Bediensteten müssen rigoros unterbunden werden.

 

Die Verbesserung der Berufsausbildung

 

Vereinfachung der gegenseitigen internationalen Anerkennung der Qualifikationen

 

Den Schutz der Bezeichnung „Sachverständiger"

Da die Berufsbezeichnung Sachverständiger nicht geschützt ist, kann sich jeder, auch ohne ausreichende Qualifikation, „Sachverständiger" nennen. Der Bauherr kann durch solche „Experten" schwer geschädigt werden.