Eine ordentliche Mitgliedschaft können beantragen:
Ingenieure, Architekten sowie Personen bzw. Firmen, die gemäß den deutschen Ingenieur- bzw. Architektengesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und Arbeitgeberfunktion ausüben.
Eine außerordentliche Mitgliedschaft können beantragen:
Ingenieure, Architekten sowie Personen, die gemäß den deutschen Ingenieur- bzw. Architektengesetzen zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Eine fördernde Mitgliedschaft können beantragen:
Studierende an Universitäten, Hochschulen, Gesamthochschulen, Fachhochschulen aller technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.